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Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Rostock, Entbiethen unsern Einwohnern und Bürgern unsern freundlichen Gruß und geneigten Willen, und zeigen hiedurch an, daß die ... Kriegeszeiten die Stadt abermahl in grossen Nothstand und Verlegenheit setzen, und ... eine Steuer dahin hiemit publiciret werde ... : Publicatum Jussu Senatus. den 22. Junii 1761

[S.l.] , 1761

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn837627885

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