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Tripartita Demonstratio, Worin Augenscheinlich wird vorgestelt/ Daß Die Stadt Hildesheim von Ihrem Anfang biß hiehin den Herren Bischöffen Als ihren Landts-Fürsten/ Gleich anderen Municipal-Städten des Stiffts vollkommentlich unterworffen gewesen/ und annoch seye : Daß dahero Die Herren Bischöffe in solcher Ihrer Stadt zu allen Actibus Superioritatis berechtiget/ Die Stadt aber Ad Omnes Subiectionis Species Und absonderlich Zu den Landt-Steuren verpflichtet seye ; Mit Beylagen a Num. 1 usque ad Num. 115.

Hildesheim Hildesheim: Schlegel , 1691

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn796429448

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