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Wir Christian Ludwig von Gottes Gnaden Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen allen und jeden ... hiermit gnädigst zu wissen. Als wir ... am 14. Aprilis des abgewichenen 1663. Jahrs/ auff unterthänigstes Ansuchen der sämbtlichen ... Kupfer-Schmiede ... durch ein offenes Edict/ die hereinbring- und Verkauffung der Außländischen Wahren verboten haben ... geben auff Unser Residentz und Vestung Schwerin/ den 22. Novemb. Anno 1673

[S.l.] , 1673

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn730739023

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